Rechtliche Hinweise
Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen rechtlichen Informationen zu SuSo Protection & Services. Bitte lesen Sie die folgenden Abschnitte sorgfältig durch, um sich über unsere Nutzungsbedingungen, Datenschutzrichtlinien und weitere rechtliche Aspekte zu informieren.

1. Impressum/ Security §34a GewO
Hier finden Sie die Angaben zum Impressum von SuSo Protection & Services, inklusive Firmenname, Adresse, Kontaktdaten und weiteren relevanten Informationen gemäß Telemediengesetz (TMG).
SuSo Protection & Services
Hirschstraße 14
73666 Baltmannsweiler
Deutschland
Telefon: 07153-4365309
E-Mail: Info@susoprotection.de
Website: SuSo Protection & Services
Rechtsform:
Einzelunternehmen
Inhaber / Geschäftsgründer
Natalie Krmec
Umsatzsteuer-ID:
DE457711833
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Landratsamt Esslingen
Rechts und Ordnungsamt
Tätigkeit:
Bewachungsgewerbe gemäß §34a Gewerbeordnung ( GewO)

Datenschutzerklärung DSGVO
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns bei Suso Protection & Services ein wichtiges Anliegen. Im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) behandeln wir Ihre Daten mit größter Sorgfalt und Transparenz. Dabei liegt die Verantwortlichkeit für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten bei uns, Suso Protection & Services. Wir erheben nur die notwendigen Daten, wie beispielsweise Kontaktinformationen oder technische Nutzungsdaten, und verarbeiten diese ausschließlich zu festgelegten Zwecken, wie dem Betrieb unserer Dienste oder der Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen (Zweck der Verarbeitung). Unsere Website sowie alle von uns genutzten digitalen Dienste werden von sorgfältig ausgewählten Anbietern gehostet, um ein Höchstmaß an Sicherheit und Datenschutz zu gewährleisten (Hosting). Als betroffene Person haben Sie jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung sowie Datenübertragbarkeit. Sollten Sie Fragen oder Anliegen zum Thema Datenschutz haben, zögern Sie nicht, uns direkt zu kontaktieren.

3. Cookie-Hinweis
Diese Webseite verwendet Cookies, um Ihnen die bestmögliche Benutzererfahrung zu bieten. Hier finden Sie weitere Informationen darüber, welche Cookies wir verwenden und wie Sie Ihre Cookie-Einstellungen individuell anpassen können. Sie haben die Möglichkeit, Cookies zu akzeptieren oder abzulehnen. Bitte treffen Sie Ihre Auswahl:

4. Haftungsausschluss
SuSo Protection & Services übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Wir haften nicht für Schäden, die durch die Nutzung dieser Webseite entstehen.

5. Urheberrechtshinweis
Alle Inhalte dieser Webseite, einschließlich Texte, Bilder, Grafiken und Logos, sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung von SuSo Protection & Services.

6. AGB´s
1. Allgemeines
Alle Dienstleistungen unterliegen vollumfänglich diesen Bedingungen, soweit sie nicht durch schriftliche
Vereinbarungen abgeändert oder ergänzt worden sind.
2. Angebote
Alle Angebote sind freibleibend und zeitlich befristet auf 14 Tage. Die Angebote sind vertraulicher Natur
und dürfen nur Personen zur Einsicht überlassen werden, die das Angebot tatsächlich bearbeiten. An allen
Skizzen, Schemen, Plänen und Kostenvoranschlägen werden die Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten. Auf Verlangen sind diese Unterlagen bei Ausbleiben von entsprechenden Aufträgen zurückzuerstatten.
3. Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist die Erbringung von Sicherdienstleistungen im vertraglich definierten Rahmen sowie
deren Vergütung.
Der spezifische Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, einer gesonderten Leistungsbeschreibung und der Bezeichnung im Vertrag. Es handelt sich dabei ausdrücklich um eine Dienstleistung.
Ein konkreter Erfolg, insbesondere die Verhinderung von Straftaten und/oder Sach- und Wirtschaftsschäden, wird nicht geschuldet.
4. Pflichten der Vertragsparteien
➢ Der Leistungserbringer verpflichtet sich, vertraglich vereinbarte Sicherheitsdienstleistungen gemäß § 34a GewO zu erbringen.
Diese Leistungen können insbesondere umfassen:
▪ Objektschutz
▪ Veranstaltungsschutz
▪ Empfangs- und Kontrolldienste
▪ Revier- und Streifendienste
▪ Zugangskontrollen und Ordnungsdienste
▪ Personenschutz
▪ Einlasskontrolle
➢ Der Auftraggeber verpflichtet sich, die durch die Parteien zum Voraus vereinbarte Vergütung für
die Erbringung der geschuldeten Dienstleistung fristgerecht zu begleichen.
➢ Des Weiteren verpflichtet sich der Auftraggeber insbesondere:
▪ Dem Auftraggeber alle relevanten Informationen zur Vertragserfüllung rechtzeitig zur Verfügung zu stellen
▪ Spezifische Gefahrenquellen, besondere Umstände und Risiken offenzulegen
▪ Den Zugang zu den zu sichernden Objekten zu ermöglichen
▪ Geeignete Ansprechpartner zu benennen
▪ Allfällige notwendige Genehmigungen einzuholen
5. Modalitäten der Leistungserbringung
➢ Die Leistungen werden nach nach bestem Wissen und Gewissen sowie unter Beachtung aller gesetzlichen Vorschriften erbracht
➢ Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Vertragserfüllung qualifizierter Mitarbeitenden oder Subunternehmer zu bedienen
➢ Der Leistungserbringer stellt sicher, dass eingesetztes Personal die gesetzlichen Voraussetzungen
erfüllt
➢ Einsatzzeiten, Personalstärke und besondere Anforderungen werden im Vorfeld abgestimmt
Das eingesetzte Sicherheitspersonal unterliegt ausschließlich den Weisungen des Auftragnehmers.
➢ Die Auswahl sowie der Einsatz des eingesetzten Sicherheitspersonals obliegen ausschließlich
dem Auftragnehmer.
➢ Ein Anspruch auf den Einsatz bestimmter Personen besteht nicht.
➢ Der Auftraggeber ist nicht berechtigt:
▪ eingesetztes Personal abzulehnen
▪ Personal auszutauschen
▪ dem Personal direkte Weisungen zu erteilen
➢ Objektbezogene Anweisungen sind nur zulässig, soweit sie:
▪ den konkreten Einsatz betreffen
▪ nicht gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen
▪ nicht im Widerspruch zu den Anweisungen des Auftragnehmers stehen
➢ Beanstandungen sind unverzüglich mitzuteilen.
Der Auftragnehmer entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung von § 242
BGB (Treu und Glauben), ob und in welchem Umfang ein Personalaustausch erfolgt.
➢ Der Auftraggeber sorgt für angemessene Arbeitsbedingungen (z.B. Witterungsschutz, Zugang zu
sanitären Einrichtungen etc.)
➢ Besondere Gefahrenlagen sind vorab schriftlich mitzuteilen
6. Einsatzzeiten und Ausfallregelung
➢ Bei Fehlen von besonderen vertraglichen Abmachungen ist die kürzeste Einsatzzeit 4 Stunden pro
Einsatz. Nach 6 Stunden ununterbrochener Einsatzzeit steht dem Mitarbeiter eine Pause von 30
Minuten zu. Die Ablösung in dieser Zeit wird dem Auftraggeber verrechnet. Die längste Einsatzzeit
pro Mitarbeiter beträgt 11 Stunden. Bei längeren Einsätzen wird der Mitarbeiter abgelöst, wobei der
Spesenteil ein weiteres Mal fällig wird.
➢Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer bei einer vereinbarten oder tatsächlichen Arbeitszeit von sechs (6) Stunden oder mehr unaufgefordert eine angemessene warme Mahlzeit zur Verfügung zu stellen.
➢Kommt der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nach, ist der Auftragnehmer berechtigt, auf Kosten des Auftraggebers eine entsprechende Mahlzeit selbst zu beschaffen. Die hierfür entstandenen, angemessenen Kosten sind vom Auftraggeber gegen Nachweis zu erstatten.
➢Während der gesamten Einsatzdauer hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer in ausreichendem Umfang alkoholfreie Getränke bereitzustellen.
➢Werden keine Getränke bereitgestellt, ist der Auftragnehmer ebenfalls berechtigt, diese selbst zu beschaffen; die Kosten sind vom Auftraggeber gegen Nachweis zu erstatten.
➢ Vereinbarte Einsatzzeiten sind verbindlich.
➢ Änderungen durch den Auftraggeber müssen rechtzeitig erfolgen.
➢ Bei kurzfristiger Absage (unter 24 Stunden) kann eine Ausfallpauschale berechnet werden.
7. Einsatzabbruch und Vergütung
➢ Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Einsatz jederzeit ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung
abzubrechen, wenn:
die Sicherheit der eingesetzten Mitarbeiter gefährdet ist
der Auftraggeber oder Dritte gegen vertragliche Pflichten verstoßen
▪ Anweisungen erteilt werden, die gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen
▪ unzumutbare Einsatzbedingungen vorliegen
➢ Als Gefährdung gelten insbesondere:
▪ körperliche Angriffe oder Bedrohungen
▪ erhebliche Störungen der Einsatzdurchführung
▪ alkohol- oder drogenbedingte Eskalationen
▪ fehlende Mitwirkung des Auftraggebers
➢ Im Falle eines Einsatzabbruchs aus den vorgenannten Gründen behält der Auftragnehmer den vollen Anspruch auf die vereinbarte Vergütung, als wäre der Einsatz ordnungsgemäß durchgeführt
worden.
➢ Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
➢ Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, vor Abbruch eine Abmahnung auszusprechen, sofern ein
sofortiges Handeln erforderlich ist.
➢ Die Entscheidung über den Einsatzabbruch erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung von § 242 BGB (Treu und Glauben).
8. Preise und Zahlungskonditionen
Alle Preise verstehen sich in Euro exkl. MwSt. und allfälligen Nebenkosten. Es gilt Rechnungsstellung mit
8 Tagen Zahlungsziel. Im Fall von Zahlungsverzug werden Verzugszinsen auferlegt und der Leistungserbringer ist berechtigt, Leistungen auszusetzen. Bei erheblicher Änderung des Dienstleistungsumfangs wird
eine Anpassung der Preise vorbehalten.
➢ Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Angebot.
➢ Zuschläge können erhoben werden für:
▪ Nachtarbeit
▪ Sonn- und Feiertage
▪ kurzfristige Einsätze
▪ besondere Gefahrenlagen
▪ Ab 50km Fahrtweg zum Einsatzort
9. Fristen und Termine
Wir sind bemüht, Termine auch bei Auftreten von nicht voraussehbaren Schwierigkeiten einzuhalten, doch
kann darüber keine rechtliche Gewährung übernommen werden. Dies gilt insbesondere für Fälle von höherer Gewalt und Streiks. Die Einhaltung von Terminen setzt darüber hinaus voraus, dass der Auftraggeber
seine allfälligen Obliegenheiten, wie z.B. Bekanntgabe spezifischer Informationen oder spezifischer Vertragsbedingungen erfüllt.
10. Höhere Gewalt
Für das Vertragsverhältnis gelten als höhere Gewalt auch schwerwiegende, ohne unser Verschulden eintretende Umstände, wie z.B. Mobilmachung, Kriegsausbruch, Streiks, Pandemie, Elementarereignisse und
massive Verkehrsbehinderungen. Bei höherer Gewalt sind beide Parteien von ihren Leistungspflichten
befreit. Eine Anpassung erfolgt nach § 242 BGB.
11. Gewährleistung / Haftung
➢ Alle Dienstleistungen werden nach bestem Wissen und Gewissen mit der nötigen Sorgfalt ausgeführt. Für falsche Ergebnisse, die auf defekte oder fehlerhaft arbeitende Geräte, Sabotage oder andere nicht erkennbare Einflüsse oder Grundlagen, die nicht allgemein bekannt waren, zurückzuführen sind, kann keine Haftung übernommen werden. Es können daraus auch keine weitergehenden
Schäden oder Folgekosten geltend gemacht werden.
➢ Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.
➢ Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
➢ Die Haftung ist auf die Höhe der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt.
➢ Keine Haftung besteht für:
▪ höhere Gewalt
▪ Handlungen Dritter
▪ unvermeidbare Ereignisse
➢ Schäden sind unverzüglich zu melden.
12. Versicherung
Der Auftragnehmer unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung.
Nachweise können auf Wunsch vorgelegt werden.
13. Reklamation
Erbrachte Ergebnisse oder Dienstleistungen sind unverzüglich zu überprüfen. Festgestellte offensichtliche
Mängel in der Ausführung sind innerhalb von 10 Tagen anzuzeigen. Zeigen sich verborgene Mängel in der
Ausführung später, muss die Anzeige sofort nach Entdeckung erfolgen. Unterbleiben solche Anzeigen, gilt
die Leistung als genehmigt.
14. Abwerbeverbot
Der Auftraggeber verpflichtet sich, eingesetztes Personal nicht abzuwerben.
Bei Verstoß kann eine Vertragsstrafe vereinbart werden.
15. Vertragslaufzeit und Kündigung
➢ Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem Vertrag.
➢ Ordentliche Kündigung: 4 Wochen zum Monatsende.
➢ Fristlose Kündigung bei wichtigen Gründen möglich.
➢ Kündigungen bedürfen der Schriftform.
16. Gerichtsstand
Die Verträge unterliegen deutschem bzw. europäischem Recht, der Gerichtsstand ist Sitz des Dienstleistungserbringers. Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die unwirksame Regelung wird durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung
von § 242 BGB am nächsten kommt.
Die Firma wird jederzeit bestrebt sein, allfällige Differenzen gütlich und im Einverständnis zu lösen.
17.Geltung der AGB / Salvatorische Klausel (B2B)
➢Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
➢Es gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden selbst dann nicht Vertragsbestandteil, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird oder der Auftragnehmer Leistungen vorbehaltlos ausführt.
➢Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
➢Anstelle der unwirksamen, nichtigen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine solche wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
➢Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.